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Beantragung des Zeugnisses
Falls alle erforderlichen Leistungen erbracht sind, können Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Wenn die Gutachten der Abschlussarbeit eingetroffen sind, kann das Zeugnis ausgestellt werden. Sie werden vom Prüfungssekretariat rechtzeitig informiert, wann Sie Ihr Zeugnis abholen können.
Beantragung Abschlusszeugnis (pdf)
Sollten Sie vor der Vorlage der beiden Gutachten und der Ausstellung des Zeugnisses eine vorläufige Abschlussbescheinigung benötigen, so brauchen Sie von beiden Gutachtern/innen eine schriftliche Bestätigung, dass diese die Arbeit mit mindestens 4,0 bewerten.