Prüfungsausschuss

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über Zweifels- und Ausnahmefälle, die auf Antrag einer Kandidatin / eines Kandidaten beraten werden. Die Entscheidung wird der / dem jeweils Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

Der Prüfungsausschuss berichtet den Fakultäten über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten, gibt Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnung und legt die Verteilung der Prüfungsnoten und Gesamtnoten offen (Prüfungsordnung, §7 Abs. 5).

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, Leistungskontrollen zu Lehrveranstaltungen beizuwohnen. Die Mitglieder, ebenso wie die stellvertretenden Mitglieder, sind zur Verschwiegenheit bezüglich aller Angelegenheiten des Prüfungsausschusses verpflichtet (Prüfungsordnung, §7 Abs. 4).

Weitere Aufgaben des Prüfungsausschusses, wie zum Beispiel die Aufnahme in das Förderprogramm, die Bestellung von Prüfern und die Genehmigung des Teilzeitstudiums, werden in den einzelnen Abschnitten der Prüfungsordnung geregelt und können auf der Folgeseite nachgelesen werden. Dort finden sich auch die Aufträge, welche der Ausschuss erteilt hat.

Mitglieder

Dem Prüfungssausschuss gehören drei Professoren / Professorinnen, eine akademische Mitarbeiterin / ein akademischer Mitarbeiter und eine Studentin / ein Student an, welche für jeweils zwei Jahre vom Zentrumsrat des Zentrums für Bioinformatik gewählt werden. Für jedes Mitglied wird zusätzlich eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter bestimmt.