Bachelor- und Masterarbeit

Bachelor- und Masterarbeit

Bachelor- und Masterseminar

Jede/r Studierende muss vor der Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit erfolgreich ein Bachelor-/Masterseminar mit direktem Bezug zum Thema der Bachelor-/Masterarbeit abgeschlossen haben, in dem ein Vortrag über die geplante Themenstellung gehalten wird (§ 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 der Studienordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Bioinformatik vom 21. Januar 2016).

Anmeldung der Abschlussarbeit

Die Bachelor-/Masterarbeit muss spätestens ein Semester nach erfolgreicher Teilnahme am Bachelor-/Masterseminar beim Prüfungssekretariat angemeldet werden. Die Anmeldung der Arbeit beinhaltet die Einreichung der Vortragsfolien des Bachelor-/Masterseminars (kann als pdf-Datei ans Prüfungssekretariat geschickt werden). Nach Ablauf dieser Frist muss erneut ein Bachelor-Seminar erfolgreich absolviert werden (§ 7 Abs. 3 und § 9 Abs.3 der Studienordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Bioinformatik vom 21. Januar 2016)

Wenn Sie eine Abschlussarbeit anmelden möchten, kommen Sie bitte mit dem ausgefüllten Formular zum Prüfungssekretariat. Das Formular muss zuerst vom Prüfungssekretariat abgestempelt werden! Anschließend bringen Sie das abgestempelte Formular zu Ihrem/Ihrer Betreuer/in (der/die es seinerseits/ihrerseits unterschrieben an das Prüfungssekretariat zurückschickt).

Externe Masterarbeiten

Themen für externe Masterarbeiten können nur von einem Bioinformatikprofessor oder -Nachwuchsgruppenleiter ausgegeben werden, der Mitglied des Zentrums für Bioinformatik (ZBI) der Universität des Saarlandes ist. Professoren oder Nachwuchsgruppenleiter anderer Universitäten, Forschungsinstituten oder Unternehmen können keine Themen für eine Masterarbeit ausgeben.

Sollten Sie eine externe Masterarbeit anfertigen wollen, so setzen Sie sich bitte mit einem Bioinformatikprofessor oder -Nachwuchsgruppenleiter des ZBI in Verbindung bevor Sie konkrete Pläne mit externen Gruppen ausarbeiten und bevor Sie an dem Thema zu arbeiten beginnen.

Abgabe der Abschlussarbeit

1) Die Bachelor-/Masterarbeit ist in drei Exemplaren (geheftet oder gebunden) zusammen mit folgendem Formular beim Prüfungssekretariat einzureichen.

2) Zusätzlich ist eine elektronische Version in einem gängigen Dateiformat (auf CD) abzuliefern. Einen CD-Brenner können Sie bei Bedarf gegen Kaution ausleihen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Prüfungsamt.

3) Der schriftlichen Ausarbeitung der Arbeit ist eine unterschriebene schriftliche Versicherung beizufügen, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben.

4) Weiterhin müssen Sie schriftlich versichern, dass die gedruckte und die elektronische Version der schriftlichen Ausarbeitung der Bachelor-/Masterarbeit übereinstimmen.

Kolloquium

Die selbständige Ausführung der Bachelor- bzw. Masterarbeit wird in einem 30minütigen Kolloquium überprüft, das in der Regel nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung der Bachelor- bzw. Masterarbeit abgelegt wird und in dem die eingesetzten Methoden und erzielten Ergebnisse präsentiert werden. In einer anschließenden Diskussion sollen Sie zeigen, dass Sie Ihre Arbeit gegenüber kritischen Fragen verteidigen können. Eine/r der Prüferinnen/Prüfer sollte der Themensteller der Arbeit sein. Die Leistung im Kolloquium fließt in die Benotung der Arbeit ein (§ 34 Abs. 1 der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor und Master-Studiengang Bioinformatik der Universität des Saarlandes zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät 6 (Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät I – Mathematik und Informatik) vom 21. Januar 2016).

Begutachtung

Die Bachelor-/Masterarbeit wird vom/von der Erst- und Zweitgutachter/in beurteilt. Beide geben 2 Monate nach Einreichen der Bachelorarbeit und 3 Monate nach Einreichen der Masterarbeit ein schriftliches, benotetes Gutachten ab (§ 23 Abs. 5 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät 6 (Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät I – Mathematik und Informatik) vom 25. Februar 2021).

Beantragung des Zeugnisses

Falls alle erforderlichen Leistungen erbracht sind, können Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Wenn die Gutachten der Abschlussarbeit eingetroffen sind, kann das Zeugnis ausgestellt werden. Sie werden vom Prüfungssekretariat rechtzeitig informiert, wann Sie Ihr Zeugnis abholen können.

Sollten Sie vor der Vorlage der beiden Gutachten und der Ausstellung des Zeugnisses eine vorläufige Abschlussbescheinigung benötigen, so brauchen Sie von beiden Gutachtern/innen eine schriftliche Bestätigung, dass diese die Arbeit mit mindestens 4,0 bewerten.