Übergangsvorschriften

Wechsel der Prüfungsordnung

Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der mittleren Prüfungs- und Studienordnung (2004) in der alten Prüfungs- und Studienordnung (2001) Bioinformatik bzw. zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Prüfungs- und Studienordnung (2006) in der mittleren Prüfungs- und Studienordnung  (2004) eingeschrieben waren, können bis zum Ende ihrer Regelstudienzeit zuzüglich einer Übergangsfrist von zwei Jahren gemäß ihrer bisherigen Prüfungsordnung studieren und den jeweiligen Abschluss erwerben, wenigstens jedoch bis zum 31. Dezember 2007 (PO 2001) bzw. 31. Dezember 2009 (PO 2004). Dies gilt entsprechend auch für Studierende, die im bisherigen Diplom-Teilstudiengang Bioinformatik eingeschrieben sind. Die Studien- und Prüfungsordnung des Diplom-Teilstudienganges (2001) bleibt bis zum SS 2008 in Kraft.

Studierende, die nach der “mittleren” Studien- und Prüfungsordnung (2004) studieren, können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungssekretariat in die “neue” Prüfungs- und Studienordnung (2006) wechseln.

Der Prüfungsausschuss hat nachfolgende Übergangsbestimmungen nach § 26 Abs. 2 (Prüfungsordnung 2004) bzw. § 30 Abs. 3 (Prüfungsordnung 2006) zur Festlegung gleichwertiger Ersatzleistungen für Prüfungsleistungen der Bachelor-, Master- und Diplom-Teilstudiengangs-Prüfungsordnungen beschlossen.

Bachelor- und Master-Studiengang

  • Leistungspunkte werden beim Übergang von “mittlerer”(2004) nach “neuer”(2006) Prüfungs- und Studienordnung 1:1 übernommen. Ab Wintersemester 2004/05 (für  PO 2004) bzw. ab Wintersemester 2006/07 (für die Prüfungs- und Studienordnung 2006) werden Leistungspunkte entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung vergeben, in der die/der Studierende studiert.
  • Die Fortschrittskontrolle wird mit dem Wechsel in die neue Studien- und Prüfungsordnung wirksam.

Bachelor-Studiengang

  • Das Fortgeschrittenenpraktikum Bioinformatik (FoPra, 18 LP) der “alten Prüfungsordnung” (2001)  kann nach dem 30.09.2006 (Deadline für den Übertritt zur PO 2004) als Bachelorarbeit (12 LP) abgeschlossen werden, wenn zusätzlich ein Schein über ein Bachelorseminar (9 LP) nachgereicht wird. Die Möglichkeit, das Fortgeschrittenenpraktikum in seiner alten Form abzuschließen, besteht nur in Härtefällen. Es muss dann ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, der eine glaubhafte Erklärung für die Verzögerung enthält.
  • Die Veranstaltung “Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik” wird als gleichwertig mit der Veranstaltung “Mathematik für Informatiker III” in allen Übergangsbestimmungen angesehen.
  • Beim Wechsel in die Spezialisierungsrichtung “Computational Molecular Biology” können die Kategorien Mathematik/Informatik (45 LP) und Bioinformatik (29 LP) auch wie folgt erfüllt werden:Mathematik / Informatik
    Mindestens 51 Leistungspunkte aus den Veranstaltungen: “Mathematik für Informatiker I”, “Mathematik für Informatiker II”, “Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik” äquivalent zu “Mathematik für Informatiker III”, “Programmierung I” (Info I), “Programmierung II” (Info V) und “Theoretische Informatik” (Info III)Bioinformatik
    Mindestens 24 Leistungspunkte aus den Vorlesungen der Bioinformatik, wobei Bioinformatik I und II verpflichtend sind.
  • Beim Wechsel aus der Studien- und Prüfungsordnung 2001 werden für ein bisher unbepunktetes Industriepraktikum oder einen Forschungsaufenthalt im Ausland 14 unbenotete ECTS Punkte vergeben.
  • Da für das Softwarepraktikum in der “neuen” Ordnung (2006) nur noch 9 statt 14 Leistungspunkte (PO 2004) angesetzt sind, dafür dort aber im Bereich “Grundvorlesungen der Informatik” durch Hinzunahme von “Grundzüge von Datenstrukturen und Algorithmen” 6 benotete Punkte mehr erforderlich sind, müssen bei einem Wechsel sowohl bei der Gesamtpunktzahl als auch in den entsprechenden Kategorien 6 benotete Punkte weniger und 1 unbenoteter Punkt zusätzlich erworben werden.

Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen für die Einführung der neuen Prüfungs- und Studienordnung (Sitzung des Prüfungsausschusses vom 25.05.2016):

  1. Eine bestandenen Prüfungsleistung, die nach der neuen Studienordnung im Bachelor in den Kategorien “Vorlesungen aus dem Bereich der mathematischen Grundlagen”, “Grundvorlesungen der Informatik” sowie “Vorlesungen der Bioinformatik” sowie im Master in der Kategorie “Stammvorlesung der Informatik” einmalig zur Notenverbesserung nur noch im gleichen Prüfungszeitraum wiederholt werden kann (§ 6 Abs. 6 und § 8 Abs. 4), kann bis zum SS 2018 einmalig innerhalb eines Jahres wiederholt werden (PO 2016, § 11, Abs. 1).
  2. Beim Wechsel eines Studienfaches sollen nach der gemeinsamen Prüfungsordnung entweder alle äquivalenten, einschließlich nicht bestandener Prüfungsleistungen, oder keine Prüfungsleistungen für das neu gewählte Studienfach anerkannt werden. Abweichend davon werden beim erstmaligen Studienfachwechsel, falls dieser in den ersten zwei Semestern stattfindet, alle äquivalenten Prüfungsleistungen anerkannt werden, ohne die Anrechnung nicht bestandener Prüfungsleistungen. In einer Übergangsphase bis zum SS 2018 sollen beim ersten Studienfachwechsel, unabhängig vom Semester, alle äquivalenten Leistungen anerkannt werden, ohne Anrechnung der Fehl­versuche.
  3. Nach den fachspezifischen Bestimmungen (§ 35) wird das Prädikat „mit Auszeichnung im Masterstudiengang zukünftig nur noch bei einer Gesamtnote 1,1 oder besser vergeben, sofern alle eingebrachten Leistungen in der Regelstudienzeit erbracht wurden. Der Prüfungsausschuss beschließt, dass bis zum SS 2018 die Bestimmungen der Prüfungsordnung 2016 (§ 10, Abs. 4) gelten:„Das Master-Zeugnis/die Master-Urkunde wird mit dem Zusatz „mit Auszeichnung“ („Honor’s Degree“) verliehen, wenn das Studium in der Regelstudienzeit oder kürzer absolviert wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:      a) die Gesamtnote ist 1,3 oder besser oder b) die Gesamtnote ist 1,9 oder besser und es wurden im Mittel über das gesamte Studium mindestens 35 Credit Points pro Semester erworben.“
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